ÖGIR/ÖGNR Modul- und Stufenkonzept

Ein Programm in Kooperation und Anlehnung an die Deutsche Gesellschaft für interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR) sowie Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie (DGNR)

A Präambel

Interventionell-radiologische (IR) bzw. interventionell-neuroradiologische (INR) Verfahren haben in Diagnostik und Therapie einen hohen Stellenwert. In zahlreichen Anwendungsgebieten sind die Erfolgsraten minimal-invasiver Verfahren denen offen-chirurgischer Verfahren ebenbürtig oder überlegen, während die Komplikationsraten zum Teil deutlich niedriger sind. In ökonomischer Hinsicht bieten minimal-invasive Interventionen oft Vorteile gegenüber der konventionellen Chirurgie.

Interventionelle Eingriffe werden durch bildgebende Verfahren (wie Ultraschall, Computertomografie, Magnetresonanztomografie, Röntgendurchleuchtung oder Angiografie) gesteuert. Die fachkundige Einschätzung von Bildinformationen ist daher für die erfolgreiche Durchführung interventioneller Maßnahmen essentiell. Interventionelle Eingriffe erfordern somit, neben vertieften Kenntnissen in Strahlenschutz, eine breite radiologische Ausbildung in allen, bildgebenden Verfahren und minimal-invasiven Techniken.

Die Ausbildung in invasiven, diagnostischen und therapeutischen Verfahren findet in einer Vielzahl radiologischer Institutionen statt. Sie gehört zum Kern der Weiterbildung im Fach ‚Radiologie‘ und im Schwerpunkt ‚Neuroradiologie‘. Spezielle Techniken können während und nach der Ausbildung in spezialisierten Abteilungen und in dedizierten Fortbildungsveranstaltungen erlernt und vertieft werden.

Die Österreichische Gesellschaft für interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (ÖGIR) sowie die Österreichische Gesellschaft für Neuroradiologie (ÖGNR) sehen eine Kernaufgabe in der Ausbildung in interventionellen Techniken. Diese Aktivitäten werden von der ÖGIR und ÖGNR unterstützt. Die ÖGIR und ÖGNR bieten – in Kooperation und Anlehnung an die Kriterien der Deutschen Gesellschaft für interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR) sowie Deutschen Gesellschaft für Neuroadiologie (DGNR) - interessierten Radiologen die Möglichkeit, ein strukturiertes Ausbildungsprogramm in interventioneller Radiologie bzw. Neuroradiologie zu absolvieren, an dessen Ende eine ÖGIR bzw. ÖGIR/ÖGNR -Zertifizierung steht.

Ein Programm in Kooperation und Anlehnung an die Deutsche Gesellschaft für interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR) sowie Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie (DGNR)

Die Zertifizierung betrifft zwei Ausbildungsstufen:

Aufgabe des nachstehenden ÖGIR / ÖGNR - Modul- und Stufenkonzepts zur Qualifizierung in interventioneller Radiologie (IR) und interventioneller Neuroradiologie (INR) ist es, die Fortbildung in interventionellen Verfahren klar zu strukturieren, damit nach erfolgreichem Abschluss Kenntnisse und Fertigkeiten in ausreichender Breite und Tiefe garantiert sind.

Das ÖGIR / ÖGNR -Qualifizierungskonzept wird ergänzt durch Qualifizierungsrichtlinien, die in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR) sowie Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie (DGNR) erarbeitet und publiziert werden. Zudem unterstützen die ÖGIR & ÖGNR aktiv die europäische Qualifizierungsinitiative der CIRSE, die durch das European Board of Interventional Radiology das EBIR-Zertifikat bzw. das ESNR-Zertifikat vergibt.

B Ausbildungsziele

Interventionell-radiologische bzw. interventionell-neuroradiologische Techniken werden schon im Rahmen der Ausbildung im Sonderfach Radiologie vermittelt und sind integraler Bestandteil der Ausbildung in der aktuell gültigen Ärzteausbildungsordnung für das Sonderfach Radiologie.

Ziele des optionalen ÖGIR / ÖGNR -Spezialisierungs-Programmes sind:

Die freiwillige Stufe 1 - Basis-Qualifizierung in interventioneller Radiologie und interventioneller Neuroradiologie soll zu einem vertieften Verständnis in IR- bzw. INR- Techniken führen. Kolleginnen und Kollegen in der Weiterbildung, die die Stufe 1 absolvieren, sollten am Ende dieses Trainings nicht nur die im Rahmen der Ärzte-Weiterbildungsordnung zu vermittelnden Techniken anwenden können, sondern besitzen auch zusätzlich erweiterte Grundkenntnisse im Spektrum der IR und/oder INR.

Komplexere Interventionen erfordern ein spezialisiertes Training. Im Allgemeinen wird dieses Training nach Erwerb der Facharztanerkennung absolviert. Hier setzt die Stufe 2 - Spezialisierung in IR bzw. INR ein. Spezielle Ausbildungsziele sind die Beherrschung vaskulärer IR-Verfahren wie Revaskularisationsverfahren, Aneurysmatherapie und Embolisation, schnittbildgesteuerte diagnostische und therapeutische Interventionen sowie weiterer, nicht vaskulärer minimal-invasiver Methoden.

Die Spezialisierung soll sich dabei an 6 thematischen Modulen orientieren:

Modul A Gefäß eröffnende Verfahren inkl. Lyse, PTA, Stent, Endoprothesen, Thrombektomie etc.

Modul B Gefäß verschließende Verfahren inkl. Coils, Flüssigembolisate, Partikel, Plugs etc.

Modul C diagnostische Punktionen, Drainagen, PTCD, Gallenwege, TIPPS, Gastrostomie, Port etc.

Modul D onkologische Verfahren inkl. TACE oder andere Tumor spezifische Embolisationen, Ablationen, perkutane Tumortherapien

Modul E Gefäß eröffnende Neuro-Interventionen (PTA/Stent) der extrakraniellen supraaortischen Arterien. PTA/Stent der intrakraniellen Arterien, mechanische Rekanalisation beim Schlaganfall, lokale Lyse beim Schlaganfall

Modul F neurovaskuläre Embolisationsbehandlungen (Embolisation und vergleichbare Verfahren bei intrakraniellen Aneurysmen, Embolisation intrakranieller und spinaler Gefäßmißbildungen, sonstige intrakranielle Embolisationen)

In den Trainingsprogrammen für die Stufe 2 sollen interventionell spezialisierte Radiologen und Neuroradiologen ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in der bildgesteuerten minimal-invasiven Therapie vertiefen.

 

C Anforderungen an Kurse und Fortbildungsveranstaltungen in IR und INR

Kurse und Fortbildungen in IR und INR sollen theoretische Kenntnisse und, soweit möglich, praktische Fertigkeiten vermitteln. Um Kurse und Fortbildungen als Baustein einer ÖGIR / ÖGNR -Zertifizierung einsetzen zu können, sollen diese Veranstaltungen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, die zu einer Anerkennung als "ÖGIR-Fortbildungskurs" bzw. "ÖGNR-Fortbildungskurs" führen:

  1. Zielgruppendefinition (Basis-Kurs, Spezialisierungs-Kurs; Zuordnung zu den thematischen Modulen) gemäß ÖGIR-bzw. ÖGNR-Qualifizierungsprogramm
  2. Themenwahl und Informationstiefe gemäß Zielgruppendefinition
  3. Vermittlung der thematisch fokussierten Material- und Verfahrenskunde gemäß der definierten Anforderungen an die jeweiligen Trainingsprogramme
  4. Vermittlung der verfahrenstypischen Indikationen, Kontraindikationen, Ergebnisse und Komplikationen unter Berücksichtigung aktueller Leitlinien
  5. an die jeweiligen didaktischen Ziele angepasste Zeitrelationen "Theorie/Praxis"
  6. Erstellung von Vortrags-Hand-Outs für die Kursteilnehmer
  7. Zuteilung von CME-Credits durch die Akademie für Fortbildung in der Österreichischen Ärztekammer oder Landesärztekammern
  8. Zuteilung von CME-Credits durch die Akademie für Fortbildung in der DRG

Die Anerkennung einer Veranstaltung als "ÖGIR-Fortbildungskurs" bzw. "ÖGNR-Fortbildungskurs" erfolgt durch die "Arbeitsgruppe Qualifizierung" des Vorstands der ÖGIR bzw. ÖGNR und wird im Kursprogramm ausgewiesen. Spezielle Anforderungen sind in den jeweiligen Curricula definiert.

D Unterstützung für Kursteilnehmer und Kursorganisatoren

Die ÖGIR und ÖGNR unterstützen interessierte Kursteilnehmer sowie das Kurswesen im Rahmen der o.g. Curricula durch die folgenden Maßnahmen:

  1. Veröffentlichung der Veranstaltungsangebote auf der ÖGIR-, ÖRG- und ÖGNR- Homepage sowie in einschlägigen Fachzeitschriften (insbesondere RÖFO, Radiologe und Clinical Neuroradiology)
  2. Zertifizierung der Veranstaltungen durch Abgleich der Kursprogramme mit den definierten Anforderungen
  3. Beratung der Kursorganisatoren bei der Programmgestaltung
  4. Vermittlung von ÖGIR- und ÖGNR-Referenten
  5. Durchführung eigener ÖGIR-und ÖGNR-Kurse in Zusammenarbeit mit der ÖRG und DeGIR/DGNR (z.B. FFF-Kurse, Schnupperkurse, Spezialkurse) während der Fachkongresse (z.B. Deutscher oder Österreichischer Röntgenkongress, IROS, Kongreß der ÖGNR, Regionaltagungen)

E Anforderungen an Qualifizierungsstätten für IR und INR

Praktische Ausbildung in IR und INR kann sowohl durch die Tätigkeit in der eigenen Einrichtung als auch durch Hospitationen in Fremdeinrichtungen erworben werden. Einrichtungen, die die praktische Ausbildung in IR und INR anbieten, sind im Allgemeinen in radiologischen bzw. neuroradiologischen Abteilungen oder Instituten in Kliniken oder Krankenhäusern möglich. Neben der IR bzw. INR müssen aktive klinische Strukturen existieren, die eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der IR bzw. INR unter anderem mittels turnusmäßiger, fachübergreifender Fallbesprechungen pflegen (z.B. Gefäßchirurgie, Angiologie, Kardiologie, Gastroenterologie, Kardiochirurgie, Neurologie, Neurochirurgie, Gynäkologie, Anästhesie etc.).

Die IR bzw. INR sollte an der ambulanten und stationären klinischen Patientenversorgung im Rahmen der IR-bzw. INR-Eingriffe wesentlich beteiligt sein. Die Supervision in IR bzw. INR sollte durch ein Mitglied der ÖGIR/ÖGNR erfolgen. Die Einrichtung sollte über umfassende spezielle bildgebende Methoden verfügen, insbesondere z.B. Volumen-CT/CTA, MRT/MRA, Farbduplexsonographie und DSA. Es sollte eine Bibliothek mit speziellem Lehrmaterial (Bücher, Fachzeitschriften, elektronische Lernhilfen o.ä.) zur Verfügung stehen. Das Eingriffsspektrum der in der Einrichtung angebotenen IR- bzw. INR-Verfahren sollte über Statistiken aus der DeGIR/ÖGIR-QS-Software heraus in anonymisierter Form transparent sein.

Klinisch-radiologische Einrichtungen werden als Qualifizierungsstätte für IR und INR zertifiziert, wenn sie im Besonderen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Leitung der Qualifizierungsstätte durch einen Arzt / Ärztin mit ÖGIR-bzw. ÖGNR-zertifizierter Qualifizierung in mindestens einem der 6 thematischen Module; dieser Nachweis kann auch durch einen der Leitung nachgeordneten, qualifizierten Facharzt erbracht werden
  2. volle oder teilweise Ausbildungsbefugnis im Sonderfach Radiologie.
  3. Teilnahme an der DeGIR/ÖGIR-QS-Dokumentation
  4. Vorlage einer Beschreibung der Strukturen der Qualifizierungsstätte sowie einer Leistungsstatistik aufgeschlüsselt nach den 6 thematischen Modulen; der Statistik soll zu entnehmen sein, dass die Qualifizierungsstätte in der Lage ist, eine hinreichende praktische Qualifizierung im beantragten Modul bzw. in den beantragten Modulen durchzuführen.

F Curriculum der Stufe-1-Qualifizierung / Basis-Qualifizierung in IR/INR

ÖGIR/ÖGNR vergeben ein Zertifikat für die Basis-Qualifizierung in IR/INR. Dabei wird ein erworbenes EBIR-Zertifikat der CIRSE bzw. ESNR-Zertifikat der ESNR als äquivalent zur Stufe-1-Qualifizierung anerkannt.

Anforderungen für das Zertifikat der Stufe 1.

G Curriculum der Stufe-2-Qualifizierung / Spezialisierung in IR bzw. INR

Die ÖGIR hat beschlossen, dass anstelle der bisherigen Prüfungen das EBIR-Verfahren zur Zertifizierung herangezogen wird. Für die Modulanträge werden ab sofort lediglich die Nachweise der Fallzahlen benötigt. Einzel-Zertifikate für eine Spezialisierung in den Modulen A-D werden von der ÖGIR verliehen gemäß Absatz B, während Einzel-Zertifikate für die Module E und F von der ÖGIR in Zusammenarbeit mit der ÖGNR ausgegeben werden. Diese Zertifikate werden basierend auf dem Besuch von Kursen sowie dem Nachweis selbständig durchgeführter Interventionen vergeben.

Anforderungen für die Spezial - Qualifizierung.

H Organisatorische Voraussetzungen in ÖGIR und ÖGNR

Zur Umsetzung des ÖGIR / ÖGNR - Modul- und Stufenkonzeptes zur Qualifizierung in interventioneller Radiologie und Neuroradiologie wird innerhalb der ÖGIR sowie innerhalb der ÖGNR eine ‚Arbeitsgruppe Qualifizierung’ durch den jeweiligen Vorstand eingesetzt. Mitglied in der Arbeitsgruppe kann jedes ÖGIR-bzw. ÖGNR-Mitglied sein, das die Voraussetzungen für die Stufe 2 in mindestens einem Modul erfüllt. Zusätzlich ist der Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Fortbildungs-verantwortliche der österreichischen Röntgengesellschaft (ÖRG) ständiges Mitglied der Arbeitsgruppe.
Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, den gesamten Prozess der Zertifizierung der Qualifizierungs-Stufen sowie der Zertifizierung der Qualifizierungsstätten zu organisieren und zu überwachen. Die Arbeitsgruppe kann ÖGIR-bzw. ÖGNR-Mitglieder, die sie für qualifiziert erachtet, als Prüfer berufen. Die Arbeitsgruppe ist zudem im Rahmen des ÖGIR-, ÖGNR- und EBIR-Zertifizierungs-prozesses für die stufenweise Harmonisierung der Qualifizierungsinitiativen zuständig.