Zertifizierung als ÖGIR/ÖGNR-Ausbildungstätte bzw. ÖGIR/ÖGNR-Ausbilder

Sie wollen ihre Klinik als Ausbildungsstätte für IR bzw. INR zertifizieren lassen und selbst als ÖGIR/ÖGNR-Ausbilder das Trainingsprogramm supervidieren? Wir informieren Sie auf diesen Seiten über die Voraussetzungen und laden Sie herzlich dazu ein, als Institution an der Qualitätssicherung in IR bzw. INR der ÖGIR/ÖGNR teilzunehmen.

Voraussetzungen für die ÖGIR/ÖGNR-Anerkennung als Qualifizierungsstätte in IR bzw. INR

Praktische Ausbildung in IR bzw. INR kann sowohl durch die Tätigkeit in der eigenen Einrichtung als auch durch Hospitationen in Fremdeinrichtungen erworben werden. Einrichtungen, die die praktische Ausbildung in IR und INR anbieten, sind im allgemeinen radiologische und neuroradiologische Abteilungen oder Institute in Kliniken oder Krankenhäusern. . Neben der IR bzw. INR müssen aktive klinische Strukturen existieren, die eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der IR bzw. INR unter anderem mittels turnusmäßiger, fachübergreifender Fallbesprechungen pflegen (z.B. Gefäßchirurgie, Angiologie, Kardiologie, Gastroenterologie, Kardiochirurgie, Neurologie, Neurochirurgie, Gynäkologie, Anästhesie etc.).

Die IR bzw. INR sollte an der ambulanten und stationären klinischen Patientenversorgung im Rahmen der IR-Eingriffe wesentlich beteiligt sein. Die Supervision in IR bzw. INR sollte durch ein Mitglied der ÖGIR und der ÖGNR erfolgen. Die Einrichtung sollte über umfassende spezielle bildgebende Methoden verfügen, insbesondere z.B. Volumen-CT/CTA, MRT/MRA, Farbduplexsonographie und DSA. Es sollte eine Bibliothek mit speziellem Lehrmaterial (Bücher, Fachzeitschriften, elektronische Lernhilfen o.ä.) zur Verfügung stehen. Das Spektrum der in der Einrichtung durchgeführten IR-Verfahren sollte über die DeGIR/ÖGIR-QS-Software transparent sein.

Klinisch-radiologische Einrichtungen werden als Qualifizierungsstätte für IR bzw. INR zertifiziert, wenn sie im Besonderen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Leitung der Qualifizierungsstätte durch einen Arzt / Ärztin mit ÖGIR-bzw.ÖGNR-zertifizierter Qualifizierung in mindestens einem der 6 thematischen Module; dieser Nachweis kann auch durch einen der Leitung nachgeordneten, qualifizierten Facharzt erbracht werden
  2. volle oder teilweise Ausbildungsbefugnis im Sonderfach Radiologie
  3. Teilnahme an der DeGIR/ÖGIR-QS-Dokumentation
  4. Vorlage einer Beschreibung der Strukturen der Qualifizierungsstätte sowie einer Leistungsstatistik aufgeschlüsselt nach den 6 thematischen Modulen; der Statistik soll zu entnehmen sein, dass die Qualifizierungsstätte in der Lage ist, eine hinreichende praktische Qualifizierung durchzuführen. Für die Zertifizierung als Ausbildungsstätte im Modul F ist nachzuweisen, dass eine neurochirurgische Klinik vor Ort ist.

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